Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Gläser, starke weiße. 
Kreuzer. 
Starke weiße Gläser mit Kork, Tektur und Signatur kosten das Stück " 
bis zu 15 Gramm 5. 
über 15 Gramm „ „ 100 „ 6. 
„ 100 „ „ „ 200 „ 7. 
„ 200 „ „ „ 300 „ 8. 
" 300 „ „, „ 400 „ 10. 
„ 40 „ „ „" 500 „ .......· 12. 
Ueber 1 Pfund werden für jede weitere 250 Gramm berechnet 3. 
Anmerkung. Oblge Preise gelten nur für starke welße Gläser. Dünnere welße Gläser dürfen 
nur wie halbweiße berechnet werden. 
Starke weiße Gläser mit eingerlebenen Glasstöpseln werden inel. Tektur und 
Signatur das Stück 
bis incl. 100 Gramm..g 52. 
7 7* 250 14 « c - - - O · " " r " 8. 
½ » 1 Pfund · « - · . . . . . . . . . 12. 
theurer berechnet. 
Anmerkung. Starke welße Gläser, Gläser mit eingerlebenen Stöpseln, Hyallehgläser oder ge- 
schwärzte Gläser dürfen nur zur Anwendung resp. Berechnung kommen, wenn sie aus- 
drücklich verordnet worden sind, oder wo sie vermöge der Natur des Arznelmlttels er- 
sordert werden. 
appschachteln (mit Jalz). 
Pappschachteln kosten mit Signatur das Stück 
bis zu 30 Gernnmmm 3. 
über 30 Gramm „ „ 125 „ 5. 
„ 125 „ „ „ 250 „ . 88—69 
„ 250 „ „ „ 1 Pfund 10. 
Anmerkung. Schachteln mit Goldrand dürfen nicht höher als zu obigen Preisen berechnet 
werden. 
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