Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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. Ministerien des Innern, des Kirchen-- und Schulwesens und der Fi- 
nanzen. Verfügung, betreffend die statistischen Erhebungen uͤber die Bewegung der Bevoͤlkerung. 83. 
K. Verordnung, betreffend die technische Beaussichtigung des Eichungs-(Pfecht.) Wesens. 69. 
Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die privat- 
rechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirthschafiegenossenschaften. 70. 
4. Ministerium des Innern. Instruktion, betreffend die Inventarisirung und Stempelung 
der nach der bisherigen Gesetzgebung rechtmäßig angefertigten Vorrichtungen und Exemplare von 
Schriftwerken. 79. 
Februar. 
. K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung der zwischen Württemberg, dem Norddeutschen 
Bunde, Bayern, Baden und Hessen über die gegenseitige Zustimmung zu den Verträgen wegen 
Gi#undung eines Deutschen Bundes abgeschlossenen Uebereinkunft. 48M. 
. Ministerlen der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die Vollziehung des 
Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirthschafts-Genossenschaften. 97. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Weikersheimer Pfarrwittwen- 
Gesellschast. 98. 
Ministerium der ausw. Angelegenheiten. Abth. für Verkehrs--Anstalten. 
Verfügung, betreffend die Extrapost= und Estasettentaxe. 103. 
Minssterium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Bildung der Wahlkreise und 
die Ernennung der Wahl-Commissäre für die bevorstehenden Reichstagswahlen. 98. 
März. 
F#inanzministerium. Verfügung, betreffend die Aufhebung der Ausfuhrverbote. 104. 
Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, 
betreffend die Anwendung des BundeSgesetzes vom 4. Mai 1868 über die Aushebung der polizel- 
lichen Beschränkungen der Eheschließung. 104. 
Ministerien des Innern. Verfügung, betreffend die Veröffentlichung der in Ausführung 
der Art. 10 und 18 der Maß= und Gewichts-Ordnung des Norddeutschen Bundes vom 
17. August 1868 erlassenen Bestimmungen. 107. 
April. 
. Ministerien der Justiz, der ausw. Angelegenheiten und des Innern. Ver- 
sügung, betreffend die Bekanntmachung einer Uebereinkunft mit der Schweiz wegen des Durch- 
transporics der zwischen Württemberg und Italien nach dem Auslieferungsvertrag vom 3. Oktober 
1869 gegenseitig auszuliesernden Individuen durch Schweizer Gebiet. 109. 
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betressend die 
Aushebung des Verbots der Auswanderung und des Reisens im Ausland für Personen im milie 
tärpflichilgen Alter. 113,
	        
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