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2) bei gewöhnlichen Maaßstäben aus Metall oder von 0,5 Meter ab aus Elfenbein, hartem Holz 1.
bei einer Länge von 2 Meter 0),75 Milllweter.
„ „ « ,,1Metet...05 «
» „ 0,5 bis 0,1 Meter 0,25 „
3) bei Wor-Maaßstäben aus Holz (die Enden durch Metall-Beschläge geschützt)
bei einer Länge von 5 Meter 4,0 lliwaeter.
"* „ 4 „ 2 Meter . . . 15,5 "„
» »1Meter...075,,
4) bei Maaßstaͤben für Langwaaten, aus Holz mit Metall-Beschlägen, nur in Centimeter getheilt
bei einer Linge von 1 Meter 1,0 mMueeter.
„ „ „ 0,5 Meter. 0,75 „
5) beie msammenlegbaren Maaßen
in einer Länge von 1 Mezger 140 Hällisaeter.
„ „ 0,5 Meter. 0,75 „
6) bei Vanomaaßen“ aus Metall-Blech
bei einer Länge von 20 Meter 3),5 BMllieter.
„ 5 „ r 10 Meter. 2225 "„
1½l. 5 4 5 Meter 1,75 5„
„ v „ 2 Meter 10925 ,,
»» » »1Mctck..·0,75 »
B. Fehlergrenzen der Eintheilung der Längenmaaße.
Der Fehler des Abstandes irgend einer Eintheilungs--Marke eines Maaßes von dem naͤchsten der
beiden Enden des Maaßes darf nirgends die Haͤlfte der zulaͤssigen Abweichung der Gesammt-Länge
desselben übersteigen.
Ausgenommen hiervon sind nur unter Nr. 1 die Präcisions-Stäbe von 0,5 bis 0,1 Meter Länge,
sowie die unter Nr. 4 erwähnten Maaßstäbe, bei denen die Fehlergrenze für den Abstand einer Einthei-
lungs-Marke von dem nächsten der beiden Enden gleich der Fehlergrenze der Gesammt-Länge angenommen
werden darf.
8. 4.
Stempelung.
Die Stempelung erfolgt dicht an den Enden des Maaßes. An den mit Metall-Kappen versehenen
Enden hölzerner Maaßstäbe ist der Stempel halb auf das Holz, halb auf die Kappe und außerdem auf
die Endfläche der Kappe zu setzen.
Bei aus einzelnen Theilen bestehenden Maaßen ist außerdem ein Stempel auf die am Gelenk zu-
sammenstoßenden Theile so zu setzen, daß er sowohl den einen als den andern Theil trifft, und bei solchen,
wo dies nicht möglich ist, auf jeden der einzelnen Theile.
Bei Präcisions-Maaßstäben wird neben dem Stempel der Eichungsstelle noch ein sechsstrahliger
Stern aufgeschlagen.