Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Die am 23. März zu Berlin ausgegebene Nummer 12 des Bundesgesetzblattes von 1871 enthält: 
1) eine Bekanntmachung des Bundeskanzleramts, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen 
im Betrage von 5,000000 Thalern. Vom 18. März 1871. 
2) eine Bekanntmachung desselben, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. 
Vom 20. März 1871. 
3) die Ertheilung des Exequatur an den Kaufmann Heinrich August Adolf Albrecht Scheele in Siettin 
als Konsul der Republik San Salvador daselbst. 
Die am 24. März ausgegebene Nummer 13 enthält: 
einen Allerhöchsten Erlaß vom 20. März 1871, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzan- 
weisungen im Betrage von 6,500,000 Thalern. 
Die am 30. März zu Berlin ausgegebene Nummer 14 des Bundesgesetzblattes vom laufenden 
Jahre enthält: 
1) eine Allerhöchste Verordnung, betreffend die Aufhebung des Kriegszustandes in den Bezirken des 
achten, eilften, zehnten, neunten, zweiten und ersten Armeekorps. Vom 27. März 1871. 
2) Die Ertheilung des Exequatur an den Kaufmann Alfred Scharffenorth zu Memel als Königlich 
Portugiesischer Vicekonful. 
Die am 1. April 1871 ausgegebene Nummer 15 enthält: 
1) eine Bekanntmachung des fünften Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Aus- 
stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualification zum einjährig frelwilligen Mili- 
tärdienst berechtigt sind. Vom 28. März 1871. 
2) eine Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in 
der griechischen Sprache dispensirten Schüler zu den im §. 154. Nro. 2 c. der Militär-Ersatzin- 
struction vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören. Vom 28. März 1871. 
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Gedruckt beil G. Hassel brink.
	        
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