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weiterer Verfolgung zur Anzeige zu bringen. Sie hat überhaupt die Regierungsbehörden
in Sachen der Maaß= und Gewichtspolizei auf desfallsiges Ersuchen mit ihrem Gut-
achten zu unterstützen.
Die Oberämter sind verbunden, die Anordnungen der Centralstelle für Gewerbe
und Handel in Absicht auf das Eichungswesen zu vollziehen, auch ihrerseits über die
Erhaltung der geordneten Einrichtung der Eichungsämter und über die vorschriftmäßige
Aufbewahrung der Eichungsgeräthschaften zu wachen.
§. 25.
Im Laufe des ersten Vierteljahrs jeden Jahres hat die Centralstelle für Gewerbe
und Handel dem Ministerium des Innern einen allgemeinen Bericht zu erstatten, in
welchem unter besonderer Hervorhebung der vorgenommenen Inspektionen der Gang und
Umfang ihrer Geschäftsthätigkeit im Eichungswesen vom Vorjahre darzulegen ist.
Der Bericht hat sich auf die über den Geschäftsbetrieb der Eichungsämter, sowie
über den Zustand des Maaß= und Gewichtswesens im Lande überhaupt gemachten Wahr-
nehmungen und etwa dabei hervorgetretenen Wünsche und Bedürfnisse zu erstrecken.
Demselben sind zusammenfassende Auszüge aus den von den Eichungsämtern auf-
gestellten und der Centralstelle für Gewerbe und Handel zuzusendenden Geschäfts-
übersichten beizufügen.
IV. Uebergangsbestimmung.
§. 26.
Von den nach vorstehenden Bestimmungen neugebildeten Eichungsämtern sind von
dem Zeitpunkte ihrer Wirksamkeit an auch die nach den bisherigen Vorschriften zu er-
ledigenden Eichungsgeschäfte wahrzunehmen.
Stuttgart, den 20. Mai 1871. Scheurlen.
b) Bekanntmachurg, betreffend die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen württembergischen
Landes-Maaße und Gewichte in die durch die neue Maaß= und Gewichts-Ordnung festgestellten neuen
Maaße und Gewichte.
Da sich in den mit der Bekanntmachung vom 6. Mai d. J. veröffentlichten Ver-
hältnißzahlen zwei Fehler eingeschlichen haben, so sind die Seiten 119 und 120 der
Nro. 10 des Regierungsblatts zu vernichten und an deren Stelle die in der Beilage neu
abgedruckten Seiten 119 und 120 der Nro. 10 einzufügen.
Stuttgart, den 25. Mai 1871. Scheurlen.