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Nach der Davon die zu
Auf den Seelenzahl II. und lII. Es bleiben
Ergänzungs- hätte er .
zu gestellten auszuheben:
Bezirk: Kelllen zu IV.: Mannschaftem:
N. 3000 250 2750
T. 7420 580 6840
M. 4500 500 4000
K. 1cr.n r.r *
Summa 100,500 10,500 90,000
0 Die Linten-Infanterie-Regimenter erhalten ihren Ersatz der Regel nach aus den gleichnamigen Land-
wehr-Regiments-Bezirken,“) die Füsilier-Regimenter, die Jäger-Bataillone, die Kürassier-Regimenter,
die Artillerie, die Pionier= und die Train-Bataillone aus den ganzen Bezirken der betreffenden
Armee-Korps. In derselben Weise wird der Ersatzbedarf der Ulanen -Regimenter in denjenigen
Armee = Korps-Bezirken repartirt, welche nur ein Regiment dieser Waffe zu ergänzen haben. Sind
mehrere Ulanen-Regimenter aus einem Armee-Korps-Bezirk zu ergänzen, so erhält jedes derselben
seinen Ersatz aus den seiner Garnison zunächst gelegenen Infanterie-Brigade= Bezirken. Derselbe
Grundsatz kommt bei der Vertheilung des Ersatzes für die leichten Kavallerie-Regimenter zur Anwendung.
Die aus den Reserve-Landwehr-Bataillons-Bezirken für Infanterie auszuhebenden Rekruten sind, sofern
sie nicht zur Aushülse für andere Armee-Korps. Bezirte bestimmt werden, zur Ausgleichung innerhalb
des betreffenden Korps-Bezirks zu verwenden.
. Der Ersatzbedarf für das Garde-Korps wird auf die Preußischen Gebietstheile des 1. bis 11. Armee-
Korps-Bezirks vertheilt.
Das Garde-Jäger-Bataillon ist msglichst nur durch vorschristsmäßig gelernte Jäger zu rekru-
tiren (s. 29.).
8. Zur Gestellung des nicht aus der seemännischen Bevoölkerung zu entnehmenden Ersatzes der Marine
Ccf. ad 1. und 2.) sind vorzugsweise die Bezirke des 1., 2., 9. und 10. Armee-Korpe, event. jedoch
alle Ergänzungs-Bezirke des Norddeutschen Bundes nach Bedarf heranzuziehen.
8. 18.
Vertheilung des Ersatz-Bedarfs für das stehende Heer und für die nicht aus
der seemännischen Bevölkerung zu ergänzenden Marinetheile auf die
Ergänzungs-Bezirke.
1. Der Bundesausschuß für das Landheer und die Festungen vertheilt den Gesammt-Bedarf an Re-
kruten für das stehende Heer, das See-Bataillon, die See-Artillerie und die Werft-Division (mit Aus-
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C0%
* Die für das Mecklenburgische Grenadter. Regiment Nr. 89. aus dem Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin
iu stellenden Rekruten sind aus sämmtlichen Ersatz-Bezirken des genannten Großherzogthums zu entnehmen.