Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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d) die Disponiblen der früheren Jahrgänge einzutragen, 
und zwar a. in der Reihenfolge, in welcher sie in den alphabetischen Listen stehen; b. in derselben Reihen- 
folge, wenn die Primolocisten voraussichtlich zur Aufbringung des Ersatz-Bedarfs nicht ausreichen, anderen- 
falls nach der Loosungsnummer, c. und d. in der Reihenfolge, in welcher sie in der Loofungsliste stehen. 
Die von der Kreis-Ersatz-Kommission als Freiwillige angenommenen Militairpflichtigen (cl. S. 81.) 
sind in der Vorstellungs-Liste E., ohne sie aus der ihnen durch die Loosnummer zugewiesenen Sielle 
wegzulassen, den vorzugsweise Einzustellenden unter einer besonderen Nummerfolge vorzutragen. Wo 
nach F. 79. Schifffahrttreibende von der Kreis-Kommission Einberufungs-Ordres zum 1. Oktober 
erhalten haben, sind dieselben an der Spitze der Liste E. einzutragen. 
Wegen event. Eintragung und Rangirung der kleinen Leute in der Vorstellungsliste E. cf. 8#. 23. 
ad 8. und 30. ad 2., sowie Anmerkung zu §. 75., 1. 
Sämmtliche Vorstellungs-Listen A. bis F. hat in einem Exemplar der Civil-, und in einem Exem- 
plar der Militair-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Kommission für den Civil= bez. Militair-Vorsitzenden 
der Departements-Ersatz-Kommission anfertigen zu lassen. 
Außberdem hat als Hülfslisten der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Kommission 
G. eine Liste der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militair= 
pflichtigen nach einem von dem betreffenden Ober-Präsivium 2c. vorzuschreibenden Schema in doppelter 
Ausfertigung für die Vorsitzenden der Departements-Ersatz-Kommission anlegen zu lassen;) 
der Militair-Vorsitzende dagegen hat event. für Anfertigung 
I. einer Liste der zur Garde, 
J. einer Liste der zur Arbeiter-Abtheilung designirten Mannschaften 
Sorge zu tragen, und erstere dem Offizier des Garde-Korps zu übergeben. 
In denjenigen Be irken, in denen Mannschaften für das Garde-Korps nicht ausgehoben werden, 
bez. in welchen kein Offizier des Garde-Korps an dem Departements-Ersatz-Geschäft Theil nimmt, 
fällt die Liste H. aus. 
Die in die Hülfslisten einzutragenden Militairpflichtigen behalten ihren Platz auch in den Vor- 
stellungs-Listen A. bis E. und werden daselbst nicht gestrichen, sondern nur auf eine in die Augen 
fallende Weise bezeichnet. 
Die sämmtlichen Listen, denen auch in einfacher Aussertigung die Listen der als augenscheinlich un- 
brauchbar ausgemusterten, so wie der als moralisch unfähig gestrichenen Individuen, Seitens des 
Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Kommission beizufügen sind, müssen zum Zeichen der Richtigkeit 
von den permanenten Mitgliedern der Kreis-Ersatz-Kommission unterzeichnet werden. 
Die Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Kommission haben sich aubßer den für die Departements-Ersatz, 
Kommission im Vorstehenden bezeichneten Listen die zu ihrem eigenen Gebrauch etwa noch erforderlichen 
Listen-Exemplare selbst zu beschaffen. 
In denjenigen Aushebungs-Bezmken, in denen Militairpflichtige der seem innischen Bevölkerung zur 
Musterung gelangen, ist endlich 
  
*) In den Bezirken, in welchen zu jeder einzelnen Reklamatlon eine besonvere tabellarische Uebersicht ange- 
uigt wird, kann die Liste G. in einem Verzeichniß der Namen und Nummern der alpyabekischen Liste bestehen. 
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