Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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K.  eine  Liste  der  zur  seemännischen  Bevölkerung  des  Norddeutschen  Bundes  gehörenden,  so  wie  der

übrigen  für  die  Flotten-Stamm  Dioision  geeigneten  Militairpflichtigen  nach  Schema  20
anzufertigen,"!)  und  zwar  in  einem  Exemplar  durch  den  Civil-Vorsitzenden  der  Kreis-Ersatz-Kommission
  für  den  Cwil-  Vorsitenden  der  betreffenden  Marine-Ersatz-Kommission,  in  zwei  Exemplaren
durch  den  Landwehr-Be  K  deur  für  den  Militair-Vorsitzenden  der  leztgedachten  Kommission,
welcher  ein  Exemplar,  der,  Liste  dem  dieser  Kommission  hinzutretenden  Marine-Offizier  (§.  113.)
aushändigen  wird.

Alle  zur  seemännischen  Bevölkerung  gehörenden  Militairpflichtigen  werden  nur  in  die  Vorstellungs-Liste
  K.  eingetragen  und  zwar  in  folgender  Relhenfolge:

a)  die  als  dauernd  unbrauchbar  bezeichneten,

b)  die  zur  Seewehr  designirten,

I)  die  zur  Diesposition  der  Ersatz-Behörden  entlassenen,

d)  die  für  einstellungsfähig  erachteten“)
Militairpflichtigen,  und  zwar  in  den  einzelnen  Kategorien  in  analoger  Reihenfolge,  wie  in  den
Vorstellungs-Listen  A.  bis  F.,  an  der  Spitze  jedes  Jahrgangs  der  für  einstellungsfähig  befundenen
Militairpflichtigen  jedoch  diejenigen,  welche  für  die  Flotten-Stamm-Division  geeignet  sind,  aber
keinen  Anspruch  auf  die  der  sremännischen  Bevölkerung  des  Norddeutschen  Bundes  nach
#.  5  zustehende  Vergünstigung  haben.

Dem  Civil-Vorsitz'nden  der  Marine-Ersatz  Kommission  sind  mit  dem  demselben  zu  übersendenden
Exemplar  der  Vostellungs-Liste  K.  zugleich  alle  zugehörigen  Beläge,  Reklamations-Verhandlungen
  2c.,““*)  so  wie  für  die  sub  a.  und  b.  verzeichneten  Militairpflichtigen  die  ausgefüllten
Ausmusterungs-Scheine  bez.  Seewehr-Pässe  (s.  86.)  zuzustellen.

8.  91.
Anfertigung  der  Verlese-Listen.

Außer  den  im  §.  90.  bezeichneten  Vorstellungs-Listen  sind  Listen  —  Vrrlese-Listen  —  je  nach  dem
Bedarf  und  je  nach  den  speziellen  Anordnungen  der  Departements  Ersatz  Kommission  anzulegen.

In  dieselben  sind  die  Milituirpflichtigen,  welche  der  Departements-Ersatz-Kommission  vorzustellen  sind,
nach  der  Nummerfolge,  unter  welcher  sie  in  den  Vorstellungslisten  stehen,  mit  Vor=  und  Zunamen,  Stand
oder  Gewerbe  und  Aufenthaltsort  einzutragen.

6%  Die  von  den  Kreis-Ersatz-Kommissionen  vorläufig  zurückgestellten  Militairpflichtlgen  der  seemännischen  Bevölkerung
  find  in  die  Vorstellungs=  Liste  K.  nicht  mit  aufzunehmen.

ot)  Unter  dieser  Kategorle  rangleen  auch  die  diejenitzen  Miliairpflichtlgen,  welche  auf  Grund  des  §.  44.  ad  4.
und  5.  von  der  Gestellung  vor  die  Ersatz-Behörden  bis  zum  Marine-Mufterungs-Termin  des  betreffenden  Ersatzsazres
  entbunden  waren  und  daher  von  der  Kreis-Ersatz-Kommission  noch  gar  nicht  gemustert  worden  sind.  Hinsichtllc
  der  Rangirung  der  Militairpflichtigen  in  der  Vorflellungs-#iste  K.  wird  speziell  auf  die  Bestimmungen  im
(.  22.  ad  1.,  alinen  2.  und  ad  4.  ausmerksam  gemacht,  wonach  die  allgemelne  Abschlußnummer  eines  Aushebungs-Bezlrkes
  auch  für  die  Rangirung  in  der  Vorstellungs-Liste  K.  maaßgebend  ist.

½%  Dieselben  sind  unmitteltar  nach  beendetem  Marine-Ersatz-Geschäft  dem  Civil-Vorsitzenden  der  Kreis-Ersatz-Kommisston
  zurückzufenden.