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5. Die Rangirung und Vorstellung der Militairpflichtigen vor die Departements-Ersatz-Kommission ist
Sache der permanenten Mitglieder der Kreis-Ersatz-Kommission, welche sich über die hierbei zu treffen-
den Anordnungen zu einigen haben.
.m Individuen, welche von der Kreis-Ersatz-Kommission in den Listen gestrichen oder auf ein Jahr zurück-
gestellt worden, sind nicht zur Vorstellung zu beordern. Die Departements-Ersatz-Kommission kann
dies jedoch in einzelnen Fällen besonders anordnen.
. Wenn sich wandernde oder im Auslande lebende, mit Ausstands-Bewilligung versehene Militair,
pflichtige im Aushebungs= Termin der Departements-Ersatz-Kommission einfinden, ohne daß ihre
zuvorige Ueberweisung und die Aufnahme derselben in die Veränderungs-Nachweisungen zur Vor-
stellungsliste bewirkt werden konnte, so blelbt es dem Ermessen der Departements-Ersatz-Kommission
überlassen, ob sie sich veranlaßt sieht, dergleichen Militairpflichtige abzufertigen, vorausgesetzt, daß die
Identität derselben unzweifelhaft festgestellt worden. Rangirung derselben ck. s. 92. ad 5. Von
der erfolgten Entscheidung über einen solchen Militairpflichtigen ist dem Civil-Vorsitzenden der
Kreis-Ersatz-Kommission des Domizil= und Geburts-Ortes stets sofort Mittheilung zu machen.
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S. 99.
Revision der Listen und des Verfahrens der Kreis-Ersatz-Kommission.
Die Departements-Ersatz-Kommission hat sich in den Aushebungs-Stationen die Restantenlisten, die
alphabetischen Listen der bei der Aushebung konkurrirenden Altersklassen und die Loosungsliste vor-
legen zu lassen und zu prüfen, ob die Uebertragungen aus einer Liste in die andere bis zur Vor-
stellungsliste vorschriftsmäßig erfolgt sind.
Zu dieser Arbeit kann das im §. 96. gedachte Hülfs-Personal den Anordnungen der Kommission
gemäß verwandt werden.
Finden sich hierbel Unrichtigkeiten, so sind diese sofort zu berlchtigen, event. der Kreis-Ersatz-
Kommission bei der demnächst folgenden Aushebung zur Aufklärung mitzutheilen.
Eine weiter gehende spezielle Prüfung des Verfahrens der Kreis-Ersatz-Kommissionen und der Listen
an Ort und Stelle hat die Departements-Ersatz-Kommission alljährlich nur in einzelnen Aushebungs=
Bezirken, im Anschluß") an das Aushebungs-Geschäft vorzunehmen. Von anderen Aushebungs=
Bezirken kann sie nach Beendigung des Ersatz-Geschäfts die alphabetische Liste des ältesten oder eines
anderen der bei der Aushebung konkurrirenden Jahrgänge mit den Belägen, sowie die Restantenliste
zur Prüfung einziehen.
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8. 100.
Führung und Berichtigung der Vorstellungs-Listen beim Departements-
Ersatz-Geschäft.
1. Alle Entscheidungen, welche über Militairpflichtige beim Departements-Ersatz-Geschäft getroffen wer-
6% Gestattet der Mangel an Zeit diesen Anschluß nicht, so können die Ersatz-Behörden dritter Instanz die
Departemento-Ersatz-Kommission zur Unternehmung einer zweiten Reise nach einlgen Aushebungs-Statlonen ihres
Bezirko autortsiren.