Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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um  Aufnahme  in  das  Eßlinger  Seminar  selbst  entweder  fuͤr  die  ganze  Lehrzeit  oder
als  Auscultanten  gebeten  haben,  so  wie  an  diesen  Tagen  auch  diejenigen  Jünglinge,
welche  erst  im  nächsten  Jahr  zur  Aufnahme  in  das  Seminar  sich  eignen,  sich  einer
vorläusigen  Prüfung  unterwersen  können.  In  Beziehung  auf  die  Vorkenntnisse,
welche  die  Zulassung  zum  deutschen  Schulstand  bedingen,  so  wie  auf  die  Bedingungen
  der  Aufnahme  in  das  Seminar  wird  auf  die  Verordnung  vom  12.  Juli  7825
(Reg.  Blatt  S.  425)  und  vom  19.  December  1326  (Reg.  Blatt  S.  552)  hingewiesen,
so  wie  namentlich  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  Jeder  das  fünfzehente  Lebensjahr
  zurückgelegt  haben  muß.

Sämtliche  Dekanate  und  Pfarr-Aemter  werden  hiemit  angewiesen,  nicht  nur
dafür  besorgt  zu  seyn,  daß  die  Bittschriften  um  Zulassung  zum  Schulstand,  wie  um
Aufnahme  in  das  Seminar  unter  genauer  Beobachtung  der  vorgeschriebenen  Form
unfehlbar  im  Monat  März  bei  dem  K.  Consistorium  einlaufen,  indem  späterhin
jede  Vitte  dieser  Art  ohne  Wirkung  bleibt,  sondern  auch  die  genann:en  Prüfungstage
  den  in  ihrem  Bezirk  befindlichen  Vitistellern  genau  und  mit  dem  Anharg  bekannt
  zu  machen,  daß  sie,  ohne  auf  besondere  Erlasse  zu  warten,  sich  den  Tag  vor
den  festsesehten  Terminen  in  Eßlingen  einzufinden  und  der  geseblichen  Prüfung  zu
unterwerfen  haben,  von  deren  Erfolg  erst  die  Entscheidung  ihrer  Bitte  abhängt.
Wer  diese  Termine  versäume,  wird  für  dieses  Jahr  nicht  mehr  zugelassen.

Stuttgart  den  353.  Februar  1821.  -  Wächter.

b)  Besiellung  eines  Schullehrer=  Conferenz-Direktors  in  der  Dibzese  Besigheim.

An  die  Stelle  des  auf  das  Professorat  am  Seminar  zu  Blaubeuern  beförderten
Diacons  M-.  Wurm  zu  Lauffen  wurde  die  Schul,  Conferenz,  Direktion  dieses  Bezirks
in  der  Didcese  Besigheim  dem  Diacon  M.  Riecke  in  Besigheim  übertragen.

Stuttgart  den  37.  Februar  1627.  Wächter.

5.  Des  katholischen  Kirchenratbs.
a)  Termin  für  die  diesjährige  Dienstprüfung  der  katholischen  Geisilichen.
Die  Dlenstprüfung  der  kathollschen  Geistlichen  für  Kirchenstellen  wird  am  Dien-