Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

LXXXVIII 
Seite 115., 8. 158. Anmerkung" anstatt: 
„Ausnahme ck. S. 171., 2.“ zu setzen: 
„Ausnahme ck. 8. 167., 2. und 8. 171., 3.“. 
Seite 116., 8. 160., 4.: „(cf. §. 163., 3.)“ zu streichen. 
Kriegs-Ministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Betrifft die Berichtigung eines Druckfehlers in der Militair-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868. 
Berlin, den 2. September 1868. 
Zur Berichtigung eines Druckfehlers in der „Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen 
Bund vom 26. März 1868“ wird bemerkt, daß der §. 150. dieser Instruction Passus 1. Alinea 3. in 
solgender Weise zu modißiziren ist: 
„Die außerordentlichen Mitglieder sind der Director und ein Lehrer oder zwel Lehrer eines 
Gymnasiums, einer Realschule oder höheren Bürgerschule.“ 
Der Kanzler des Nord- Der Kriegs= und 
deutschen Bundes. Marine-Minister. 
Betrifft die Berichtigung eines Drucksehlers in der „Militalr-Ersatz-Instruction für den Nord- 
deutschen Bund vom 26. März 1808. 
Berlin, den 17. Dezember 1868. 
In der „Militatr-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund ist nachstehender Druckfehler zu 
berichtigen: 
Seite 75. 5. 92. Pass. 6. dritte Zelle muß es heißen: Vorstellungs-Liste K., statt Vor- 
stellungsliste H. Kriegs-Ministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Zu Schema 1. 
Betrifft die Ersatzbedarfs = Nachweisungen. 
« Berlin, den 1. November 1869. 
In Betreff der nach Schema 1. zu §. 16. der Militair-Ersatz-Instruction dem Kriegs-Ministerium 
einzureichenden Ersatzbedarfs-Nachweisungen wird das Nachstehende bemerkt: 
1. Die Ueberschrift der Rubrik: 
„Hiervon kommen in Abrechnung 4c." 
ist bis auf Weiteres, wie folgt, zu sormuliren: 
Hiervon kommen in Abrechnung angemeldete und zur Einstellung engagirte Freiwillige (einjährig 
Freiwillige jedoch nur bis zur Höhe von 5 per Kompagnie 2c.) evemuell auch solche, deren 
Engagement bis zum Ersatz-Einstellungs-Termine nach den gemachten Erfahrungen mit Sicherheit 
vorauszusehen ist. 
2. Rücksichtlich der Zutheilung von Handwerkern (mit der Waffe) sind nur die besonderen Wünsche 
derjenigen Truppentheile anzugeben, welche ihren Ersatz aus anderen Korpsbezirken erhalten.
	        
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