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3. Wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Ver-
tretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der
Natlonal-Oekonomie für unabweislich nothwendig erachtet wird.
Mannschaften, welche wegen Kontrol-Entzlehung nachdienen müssen, haben jedoch auch in den vor,
genannten Fällen keinerlel Anspruch auf Berücksichtigung. "
5S. 3.
In den im §. 2. angegebenen Fällen darf
a) ein Reservist hinter den letzten Jahrgang der Reserve und unter besonders dringenden Ver-
hältnissen auch hinter den letzten Jahrgang der Landwehr,
b) ein Wehrmann hinter den letzten Jahrgang der Landwehr zurückgestellt werden.
In jedem Krelse darf jevoch die Zahl der hinter den letzten Jahrgang der Reserve zurückgestellten
Mannschaften zwei Procent der Reserve, die Zahl der hinter den letzten Jahrgang der Landwehr zurück-
gestellten Mannschaften drei Procent der Reserve und Landwehr nicht übersteigen.
8. 4.
Die Reserve= und Landwehr-Mannschaften, welche auf Berücksichtigung Anspruch machen, haben
ihre Gesuche bei dem Gemeinde-Vorsteher anzubringen, welcher dieselben unter Zuzlehung einiger zu-
verlässiger Reservisten oder Wehrmänner zu prüfen, und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an
den Landrath einzureichende Nachweisung aufzustellen hat, aus der nicht nur die militairischen, bürger-
lichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände
ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann.
8. 5.
Die eingerelchten Gesuche unterliegen der Entscheidung der beiden permanenten Mitglieder der
Kreis. Ersatz-Kommission, welche zu dlesem Behufe jährlich einmal, und zwar im Frühjahr, im Anschluß
an das Kreis-Ersatz-Geschäft, in öffentlich bekannt zu machenden Terminen an den Kreisorten
Sitzung halten.
Die auf Reklamation entlassenen Mannschaften bleiben bis zu dem ihrer Entlafsung folgenden
nächsten Klassifikations-Termin hinter die letzte Dienstaltersklasse der Reserve zurüchgestellt und haben
demnächst event. wie alle übrigen Mamnschaften, ihre weiteren Anträge zu formien.
Wenn im Herbst nach dem allgemeinen Entlassungs-Termine dringende Verhältnisse die sofortige
Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften gerechtfertigt erscheinen lassen sollten, so kann vie
vorläufige Zurückstellung solcher Mannschaften bis zum nächsten Klassisikations-Termine hinter den letzten
Jahrgang der Reserve durch schriftliches Uebereinkommen der permanenten Mitglieder der Kreis-Ersatz-
Kommission verfügt werden.