Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

8. 27. 
Die getödteten Thiere sind zu verscharren. Zu diesem Behufe sind geeignete Plätze 
möglichst entfernt von Wegen und Gehöften, an solchen Stellen zu benutzen, wohin 
kein Rindvieh zu kommen pflegt. So weit möglich sind wüste und gar nicht' oder wenig 
angebaute Stellen zu wählen. Die Gruben sind 6 bis 8 Fuß tief zu machen. 
§. 28. 
Tödten und Verscharren erfolgt soweit möglich durch die Einwohner des infizirten 
Gehöftes oder durch solche Personen aus dem Orte, welche selbst kein Vieh haben und 
nicht mit Vieh in Berührung kommen. 
Personen aus anderen Orten, auch außerhalb des Ortes wohnende Abdecker dürfen 
nicht dazu verwendet werden. 
§S. 29. 
Die Stelle, an der die Viehstücke getödtet werden sollen, hat der Ortskommissar 
unter Zuziehung des bestellten Thierarztes unter Berücksichtigung der Vermeidung jeder 
Verschleppungsgefahr zu bestimmen. Auswurfsstoffe, welche das Thier während des 
Transports entleert, sind zu beseitigen und zu vergraben. 
Kadaver dürfen nur durch Pferde oder Menschen auf Wagen, Schleifen oder Schlit- 
ten, ohne daß einzelne Theile die Erde berühren, nach der Grube transportirt werden. 
Die Transportmittel sind, so lange noch weitere Transporte in Aussicht stehen, sorgfäl- 
tig separirt aufzubewahren, dann aber zu vernichten. 
§. 30. 
Das Abledern der Kadaver ist streng zu untersagen. Vor dem Verscharren muß 
von den dazu bestellten Personen die Haut an mehreren Stellen zerschnitten und un- 
brauchbar gemacht werden. Alle etwaige Abfälle, Blut und mit Blut getränkte Erde 
sind mit in die Grube zu werfen. Soweit möglich sind die Kadaver vor dem Zuwerfen 
der Grube mit Kalk zu beschütten. 
Beim Ausfüllen der Grube sind Zwischenschichten von Steinen oder Reisig, wenn 
möglich, anzubringen. Die Grube ist bis zu Aufhebung der Sperre, mindestens aber 
drei Wochen hindurch mit Wachen zu besetzen. 
§. 31. 
Ist ein Stall, in welchem krankes oder verdächtiges Vieh gestanden hat, durch Töd- 
tung des Viehbestandes entleert, so ist der etwa zurückbleibende Dünger mit Desinfek-
	        
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