Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

112 
C) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Der Ministerien des Innern und des Kriegswesens. 
Bekanntmachung, betreffend die Organisation der Ersatzbehörden im Königreich Württemberg. 
Ueber die neue Organisation der Ersatz= (Aushebungs-) Behörden im Königreich 
Württemberg wird mit Höchster, nach Vernehmung des Geheimenraths ertheilter Er- 
mächtigung Seiner Majestät des Königs Folgendes bekannt gemacht. 
S. 1. 
Das Königreich Württemberg zerfällt in Bezug auf die Ersatz-Angelegenheiten in 
die Bezirke der zu dem K. Württembergischen Armeekorps gehörenden vier Infanterie- 
Brigaden. 
Jeder dieser Bezirke der Infanterie-Brigaden besteht aus den Bezirken der den- 
selben zugehörigen Landwehr-Bataillone. 
Die Landwehr= Bataillonsbezirke sind in Rücksicht auf die Ersatz= Angelegenheiten 
in Aushebungs= (Loosungs-) Bezirke und diese letzteren gemäß §. 69 der Militär-Er- 
satz-Instruktion vom 26. März 1868 eventuell in zwei oder mehrere Musterungs- 
Bezirke eingetheilt. — Jeder Oberamtsbezirk sowie der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart 
bildet einen besonderen Aushebungs-Bezirk. 
Die Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Königreich Württemberg ist in Anlage 
4 zu der Militär-Ersatz-Instruktion enthalten.“) 
§. 2. 
Die oberste Leitung der Ersatz-Angelegenheiten steht im Königreich Württemberg den 
Ministern des Innern und des Kriegswesens gemeinschaftlich als oberster Instanz (Mini- 
sterial-Instanz,) zu. 
8. 3. 
Die Ersatz-Behörde dritter Instanz wird durch den Königlichen Oberrekru- 
tirungsrath gebildet. Derselbe hat diejenigen Funktionen wahrzunehmen, welche 
*) Diese Anlage findet sich des Zusammenhangs wegen nachstehend (unten Seite 116.) aus 
dem Regierungsblatt von 1871. Seite LXIX—IXXII nach Seite 136 nochmals abgedruckt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.