Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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vorübergehenden Aufenthalts directe Staatssteuer, Wohn= oder Bürgersteuer entrich- 
ten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind; 
der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche Auf- 
ruf derjenigen Wahlberechtigten, welche nicht von Amtswegen in die Wählerlisten 
aufzunehmen sind, zur Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von dem Oberamt 
im Bezirksblatte und von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf 
ortsübliche Weise zu erlassen; 
die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage vom Erscheinen gegenwärtiger Ver- 
fügung im Regierungsblatt an gerechnet, somit spätestens am 26. April vollendet 
sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen, 
also bis 2. Mai einschließlich auf dem Rathhause zur allgemeinen Einsicht aufge- 
legt werden. 
Längstens binnen drei Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die 
Wählerliste an gerechnet, hat die örtliche Commission hierüber Beschluß zu fassen, 
spätestens am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlausschrei- 
bens, am 7. Mai, haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten sammt den Acten 
über beanstandete Wahlberechtigungen dem Oberamt einzusenden. 
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im 
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Regierungsblatte, also 
am Dounerstag den 16. Mai d. J. 
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen. 
Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns und des Schlusses 
der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 13. Mai auf ortsübliche 
Weise zu erfolgen. 
Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind: 
I. Gaildorf, Unterroth, Fichtenberg mit dem Abstimmungsorte Gaildorf, 
II. Oedendorf, Eutendorf, Michelbach mit dem Abstimmungsorte Oedendorf, 
III. Mittelfischach, Geifertshofen, Oberfischach, Obersontheim mit dem Abstim- 
mungsorte Mittelfischach, 
IV. Laufen, Sulzbach, Untergröningen mit dem Abstimmungsorte Laufen, 
V. Eschach, Frickenhofen, Obergröningen, Ruppertshofen mit dem Abstimmungs- 
orte Eschach,
	        
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