Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend eine Aenderung in der Eintheilung der Umgeldskommissariate. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. 
eine theilweise Aenderung der Umgeldskommissariats-Bezirke in der Weise genehmigt, daß 
die seitherigen Umgeldskommissariate 
Crailsheim und 
Riedlingen 
aufgehoben werden und 
der Kameralamtsbezirk Roth am See dem Umgeldskommissariat Mergentheim, 
» » » Crailsheim dem Umgeldskommissariat Hall, 
» „ Heiligkreuzthal dem Umgeldskommissariat Ehingen, 
der neu errichtete Kameralamtsbezirk Saulgau dem Umgeldskommissariat Ra- 
vensburg zugetheilt, 
der Kameralamtsbezirk Neuffen von dem Umgeldskommissariat Urach getrennt 
und dem Umgeldskommissariat Kirchheim zugetheilt wird. 
Vorstehendes wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 
neue Bezirkseintheilung mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 8. Mai 1872. 
* 
Renner.
	        
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