Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

193 
N 20. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sanstag den 1. Juni 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Auflösung des Kreisstrafge- 
fats in Biberach. — Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den 
Oberamtsbezirk Nagold. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des ZJustiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Auflösung des Kreisstrafgerichts in Biberach. 
Vermöge Höchsten Dekrets vom 24. Mai d. J. haben Seine Königliche Ma- 
jestät die Vereinigung des Kreisstrafgerichts in Biberach mit der Strafkammer des 
Kreisgerichtshofs in Ravensburg auf den 1. Jannar 1873 zu genehmigen und für künftig 
— erstmals für die im Herbst d. J. vorzunehmende Wahl — die Zahl der zu bestellen- 
den Schöffen der Strafkammer in Ravensburg auf 24, die Zahl der Ersatzmänner auf 
8. dem entsprechend die Zahl der von den Bezirksausschüssen zu wählenden Schöffen
	        
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