Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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9e. 
RNegierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 15. Juli 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die polizeiliche Fürsorge für Geistes- 
kranke. — Verfügung, betreffend die Fortbildung der Hebammen in ihrem Berufe. — Bekannt- 
machung, betreffend die Bezeichnung derjenigen Dispensir-Anstalten, in denen Pharmazeuten ihrer 
einjährig freiwilligen Dienstpflicht genügen können. — Verfügung, betreffend die Befugnisse des Zoll- 
amtes zu Calw. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A. Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die polizeiliche Fürsorge für Geisteskranke. 
Da dem Ministerium des Innern Anzeigen darüber zugekommen sind, daß die 
polizeiliche Fürsorge für Geisteskranke nicht immer in der dem Sinne der Ministerial- 
verfügung vom 15. Juli 1836 (Reg. Blatt Seite 279) entsprechenden Weise eintrete, 
indem Fälle vorkamen, wo derartige Kranke lange Zeit hindurch auf unstatthafte Weise 
in ganz unpassenden Lokalen verwahrt gehalten und ohne ärztliche Hilfe belassen wurden,
	        
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