Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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ceut, resp. Unter-Roßarzt erforderten Nachweise nunmehr die Beibringung der betreffenden Approbationen 
getreten ist. 
Hinsichtlich der Form vorberegter Approbationen verweisen wir auf die bezüglichen Anlagen zu der 
Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker vom 25. Sep- 
tember 1869. — Bundesgesetzblatt Nr. 34 de 1869. 
Der Reichs-Kanzler. Der Kriegs= und Marine-Minister. 
J. V. 
Delbrück. Graf v. Roon. 
Reichs-Kanzler-Amt B. 1594. Kriegs-Minist. 1306/0. A. I. a. 
Zu S. 154. Ergänzung des F§. 154, 2 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868. 
Berlin, den 6. Januar 1872. 
In Ergänzung des §. 154,2 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 wird hiermit 
bestimmt, daß denjenigen jungen Leuten, welche behufs Zulassung zum Portepeefähnrichs-Examen ein 
von dem Lehrer-Kollegium eines als vollberechtigt anerkannten Gymnasiums oder einer als vollberechtigt 
anerkannten Realschule erster Ordnung ausgefertigtes Zeugniß der Reife für die Prima der betreffenden 
Anstalt beigebracht haben, auf Antrag die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militairdienst auch 
dann zu ertheilen ist, wenn dieselben der Sekunda einer der vorbezeichneten Lehranstalten nicht ange- 
hört haben. 
Der Reichs-Kanzler. Der Kriegs-Minister. 
Fürst Bismarck. Graf Roon. 
Reichs-Kanzler-Amt No. B. 2189. Kriegs-Minist. No. 197/10. 71. A. I. a. 
Zu 3. 158. Annahmo von einjährigen Freiwilligen bei dem Eisenbahnbataillon (in Berlin). 
Augjug. 
Berlin, den 25. August 1871 
„ rꝛc. ꝛc. 
3) Denjenigen jungen Leuten, welche sich dem Maschinen= oder dem Eisenbahn-Ingenieurfache ge- 
widmet haben und sonst die Qualifikation zum einjährig freiwilligen Dienst besitzen, soll gestat- 
tet sein, am 1. Oktober jeden Jahrs als einjährig Freiwillige in das genannte Bataillon ein- 
zutreten. 
Kriegsministerium. 
Im Auftrage 
Klotz. 
No. 1392. 8. 71. A. I. o.
	        
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