Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Außerterminliche Einstellung einjährig Freiwilliger. gZu 8. 168. 
Auszug. 
Berlin, den 13. November 1871. 
ꝛc. ꝛc. 
III. Auf die kommandirenden Generale soll übergehen: 
1) 2c. 2c. 
2) Die Entscheidung über Gesuche auf außerterminliche Einstellung einjährig Freiwilliger. 
3) 2c. 2c. ** 
Kriegsminister 
Graf v. Noon. 
Beschränkung der Zahl der dreijährig Freiwilligen bei der Festungs-Artillerie. Zu §. 164. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, in Abänderung der Bestimmung des §. 133 
der Militair-Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868, daß bei der Festungs- 
Artillerie innerhalb eines Jahres nicht mehr als fünf dreijährig Freiwillige per Kompagnie eingestellt 
werden dürfen. 
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Ems, den 12. Juli 1870. Wilhelm. 
In Vertretuug des Bundeskanzlers Graf v. Roon. 
Delbrück. 
An den Kanzler des Norddeuischen Bundes und an den Kriegs= und Marine-Minister. 
Berlin, den 4. Juli 1871. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre vom 12. Juli vorigen Jahres wird hierdurch zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht. « 
Der Reichskanzler. Der Kriegs= und Marine-Minister. 
In Vertretung 
Delbrück. Graf v. Roon. 
R. K A. No. 9136. 
K. M. No. 399,7. 70. A. I. a. 
Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Großherzogthum Hessen. Zu Anlage 1. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß vom 1. Januar künftigen Jahres ab 
die beifolgende Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Großherzogthum Hessen in Kraft tritt. Das 
Kriegs-Ministerium hat hiernach das Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 28. Dezember 1871. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. Graf von Roon.
	        
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