Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

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Gesetzblatt

fuͤr  das

Königreich  Bayern.

 

70.

17.

—

München,  den  12.  July  1834.

 

Inbalt.

Gesetztiche  Beslmmungen,  dle  Derletzungen  der  Jollordnung  und  dle  Bestrafung  dleser  Derletzungen  detrestend.
(XVI.  Deolage  zum  Ablschlede  fur  die  Ständevrersammlung.)

 

Gesetzliche  Bestimmungen,  die  Verletzungen  der
Zollordnung  und  die  Bestrafung  dieser  Verletzungen
  betreffend.

Ltudwig,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Bayern
c.  2c.

In  der  Absicht,  diejenigen  Bestimmungen,
welche  im  Zollgesetze  vom  15.  Aug.  1828,

Kap.  VIII.  von  Verletzungen  der  Zollordnung
  und  von  Bestrafung  dieser  Verletzungen
  handeln,  nach  Anforderung  des  Voll-Jjuges
  der  großen  Zollvereinigung  und  mit
Beachtung  der  Verhältnisse  des  —  seit  dem
Erscheinen  jenes  Gesetzes  von  der  Zolllinie
umschlossenen  Nheinkreises  gehsrig  zu  ergänzen,
  und  sodann  gesondert,  nach  Andeutung
  des  F.  187  der  Zollordnung  vom  0.
November  1833,  wie  andurch  geschieht  —
publiciren  zu  lassen,  haben  Wir  nach  Vernehmung
  Unseres  Staatsraths  und  mie
Beyrath  und  Zustimmung  Unserer  Lieben
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