Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

W 28. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 8. August 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. - 
VerfügungenderDepaktements.Verfügung,betreffenddielekmacopocsaGermanien.—Be- 
kanntmachung, betreffend die Ausstellung von ärztlichen Attesten an militärpflichtige in Rußland le- 
bende Deutsche. — Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Ver fügungen der Departements. 
A. Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Pharmacopoea Germanica. 
Da nach der Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 1. Juni 1872 (Reichs- 
gesetzblatt Nro. 17 Seite 172) der Bundesrath in seiner Sitzung vom 22. Mai d. J. 
beschlossen hat, daß das Arzneibuch, welches unter dem Titel „Pharmacopoea Germanicat 
von einer durch den Bundesrath eingesetzten Kommission festgestellt und in dem Verlage 
der Königlich Preußischen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (N. v. Decker) zu Berlin
	        
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