Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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W 30. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
* Ausgegeben Stuttgart Freitag den 23. August 1872. 6 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Aufenthalt in den Gemeinden des Landes. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die pharmazeutische Approbationsprüfung 
bei der polytechnischen Schule in Stuttgart. — Verfügung, betreffend die Prüfung der Aerzte und 
Zahnärzte. — Bekanntmachung, betreffend die Theodolindenpflege zu Heslach. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Aufenthalt in den Gemeinden des Landes. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes verordnen und verfügen Wir unter 
Bezugnahme auf die Artikel 15 Ziff. 2 und Artikel 51 des Gesetzes vom 27. Dezember 
1871, betreffend Aenderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuchs 
für das Deutsche Reich (Reg. Blatt Seite 391) wie folgt: 
S. 1. 
Wirthe, welche Gäste beherbergen, sind verbunden, über die bei ihnen übernachten- 
den Personen fortlaufende Verzeichnisse zu führen, worin der Tag der Aufnahme, der
	        
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