Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

A. Grundbesitz und zwar: 
  
  
  
  
I.Eigene Güter des Haushaltungsvorstands oder 
in seiner Nutznießung befindliche Güter seiner 
Familien-Angehörigen, 
im Ganzen Morgen —. 
darunter 
1. Aecker und Wiesen, Morgen —. 
2. Gärten, Länder, Baumgüter, Hopfengärten 
und Weinberge zusammen Morgen —. 
3. Weiden Morgen —. 
II. Pachtgüter im Ganzen Morgen — 
darunter 
1. Aecker und Wiesen Morgen — 
2. Gärten, Länder, Baumgöter, Hopfengärten 
und Weinberge zusammen Morgen —. 
3. Weiden Morgen —.. 
  
  
B. Viehhaltung uns zwar: 
  
I. Pferde. Im Ganzen Stück —. 
darunter 
1. Fohlen Stück. 
a) unter 1 Jahr alt (geboren im Jahr 1872) — .. 
h)Ibcs2Jahtealt(gebot-entmJahr1871)—· 
c) 2 bis s Jahre alt (geboren im Jahr 1870) — 
  
  
2. Pferde über 3 Jahre alt überhaupt — 
Unter den über 3 Jahre alten Pferden sind: 
voorzugsweise 3 ** 
r Zuchthenssted (c) zu d) Militär= e) sonstige 
  
Pferde Reit= und 
zu 
landwirthschaft= gewerblichen u. 
Wagenpferde 
Stück. 
licher Arbeit Verkehrszweck den 
Stüc. Stück. ben#ützt Stük.Stück. 
 
	        
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