Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Gläser, starke weiße. 
Kreuzer. 
Starke weiße Gläser mit Kork, Tektur und Signatur kosten das Stück 
bis zu 15 Gramm. 5 
über 15 Gramm „ „ 100 „ ........6. 
»100 » „ „ 200 „ ... ....7. 
„200 » ,,»300» ........8. 
„300 » »»400,, ........10. 
„ 400 „ „ „ 500 „ 12. 
Ueber 1 Pfund werden für jede weitere 250 Gramm berechnre 3. 
Anmerkung. Obige Preise gelten nur für starke weiße Gläser. Dünnere weiße Gläser 
dürfen nur wie halbweise berechnet werden. 
Starke weiße Gläser mit eingeriebenen Glasstöpseln werden incl. Tektur 
und Signatur das Stück 
bis incl. 100 Gramm ......... 
» » 250 7 9 . . 9 . « . . . . 8. 
„ „ 1 Pfund 12 
theurer berechnet. 
Anmerkung. Starke weiße Gläser, Gläser mit eingeriebenen Stöpseln, Hyalithgläser oder 
geschwärzte Gläser dürfen nur zur Anwendung resp. Berechnung kommen, wenn sie 
ausdrücklich verordnet worden sind, oder wo sie vermöge der Natur des Arzneimittels 
erfordert werden. 
PBappschachteln (mit Jalz). 
Pappschachteln kosten mit Signatur das Stück 
bis zu 30 Gramm. 
über 30 Gramm „ „ 125 » 
„ 125 „ „ 20 
„ 250 „ „ „ 1 Pfund 1 
Anmerkung. Schachteln mit Goldrand dürfen nicht höher als zu obigen Preisen be- 
rechnet werden. 
AL
	        
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