Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

  
3. Verreibungen. kr. 
Aus 1 Theill trockenen Arzneistoffes und 100 
Theilen Milchzuckers durch einstündiges 
Zusammenreiben bereitttt... Eiiis 1 Grammm . 8 
jedes weitere Gramm.. 4 
  
  
Bei Verreibungen, welche im Verhkliniss von 1 zu 10 bereitet sind, dars 
für die erste Verreibung der Preis des angewendeten Arzneistoffes noch beson- 
ders in Rechnung gebracht werden. 
Wem ausser den gewölmlichen Verreibungen ein Pulver verordnet wird, 
welches durch längeres Verreiben bereitet werden muss, so dlirlen für jede 
Viertelslunde Reibens noch 3 Kreuzer in Rechnung gebracht werden. 
Die ausser den Streukilgelchen und dem Milchzucker zur Bereitung homöo- 
Pathischer Arzneien gebrfuchlichen Vehikel wie 
» destilllrtcsWusscr,Weingeist,sllssliolzwusszelpulvoru·s.w., 
sowie 
die Wigungen, das Mengen und Austheilen der Pulver und sonstige Arbeilen, 
dann 
Glilser, Schachteln und andere Gellsse 
sind nach der gewöhnlichen Tale zu berechnen. 
Gedruckt bei G. Hassel brint. 
 
	        
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