Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Unsere sämmtlichen Minister sind mit der Vollziehung dieser Verordnung e 
auftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen den 12. Oktober 1872. 
Karl. 
Der Justiz-Minister: 
Mittnacht. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Wächter. 
Der Minister des Innern: 
Sick. 
Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: 
Geßler. 
Der Kriegs -Minister: 
In Stellvertretung: 
Wundt, Oberst. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. Auf Befehl des Königs, 
Der Kabinets-Chef: 
Egloffstein. 
) Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Stände-Versammlung. 
Karl, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Stände-Versammlung auf 
Mittwoch den 30. Oktober 1872 
bestimmt. 
Wir befehlen, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage zur Eröff-
	        
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