Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Beilage B. 
Impfzeugniß. 
Der Unterzeichnete beurkundet auf den Grund des Inhaltes der Impfliste der 
Gemeinde ... . . .. vom Jahr 1872 Nro. . . ., daß N. N. geboren den .. . .. 
zu .. ... den bei der eien öffentlichen Schutzpocken-Impfung zu 
N. N. den . geimpft, und daß bei der vorgenommenen Nachschau die Im- 
pfung von genügendem Erfolge befunden worden ist. 
N. din 
1. Oberamtsarzt. 
(L. S.) (Central-Impfarzt.) 
Beilage CI. 
Impfzengniß. 
Der Unterzeichnete beurkundet auf den Grund des Inhaltes der Impfliste der 
Gemeinde vom Jahr 1872 Nro daß N. N. geboren . 
den laut beigebrachten Zeugnisses des Impfarztes N. N zu 
den mit Schutzpocken geimpft und daß diese Impfung nach eben diesem 
Zeugnisse gemäß der vorgenommenen Nachschau von genügendem Erfolge befunden 
worden sei. 
17. Oberamtöarzt. 
(L. S. (Central-Impfarzt.)
	        
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