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dem Stäbchen, das ihn trägt, einzureiben. Nach vollendeter Operation läßt man die
Lymphe und die etwa ausgetretenen Blutstropfen auf dem Arm vor der Wiederbeklei-
dung desselben trocknen. — Vier bis sechs Stiche oder drei bis vier Schnitte (da letztere
weit größere, ihrer Länge entsprechende Pusteln oder selbst eine Reihe von Pusteln pro-
duciren) auf jedem Arm können für eine Impfung als genügend angesehen werden. Beie
Impfung mit trockenem Stoff, wo eher ein oder der andere Stich ausbleibt, wird man
mehr Wunden machen als bei der seltener versagenden Impfung von Arm zu Arm.
Wegen der sichereren und kräftigeren Wirkung verdient, wo es thunlich, die Impfung
von Arm zu Arm den Vorzug vor der Impfung mit aufbewahrtem Stoffe. Letzterer
ist im Durchschnitt um so wirksamer, je kürzere Zeit er aufbewahrt ist.
Was den Zeitpunkt der Weiterimpfung betrifft, so sind die Kuhpocken hiezu zwischen
dem sechsten und achten Tage nach der Impfung am geeignetsten. Später, oft schon
am achten Tage, ist die Wirkung wegen bereits begonnener Entzündung und Trübung
oder Eintrocknung der Pocken, zuweilen auch wegen erfolgter Beschädigung derselben, un-
sicherer und schwächer. Ein Theil der Pusteln des Kindes, von welchem der Stoff ge-
nommen wird, zum Mindesten eine Pustel, soll immer ungeöffnet bleiben.
Zur Weiterimpfung sollen nur gesunde und kräftige Kinder verwendet werden, da
sie auch in der Regel die entwickeltsten Kuhpocken bekommen, und die Pocken sollen, ehe
von ihnen abgeimpft wird, unbeschädigt sein.
Von schwachen, kachektischen und hautk-anken Kindern soll nicht weiter geimpft wer-
den, da ihre Blattern häufig schwächer und unregelmäßiger verlaufen und eine Entartung
des Kuhpockenstoffes bei ihnen am ehesten zu befürchten steht; deßgleichen von Kindern,
deren Eltern mit Syphilis behaftet oder derselben verdächtig sind.
Wo sich Gelegenheit bietet, mit ursprünglichem, unmittelbar von der Kuh genom-
menem Kuhpockenstoffe zu impfen, ist dieß natürlich möglichst zu benützen. Die Blat-
tern von solchem Stoffe sind in der Regel voller und größer, die örtliche Wirkung wie
die Erscheinungen der allgemeinen Erkrankung stärker, der Verlauf ihrer Entwicklung
und Rückbildung aber ein langsamerer.
5. Aufbewahrung des Impfstoffes.
Die Aufbewahrung der Lymphe geschieht entweder in getrocknetem Zustande auf
Fischbeinstäbchen oder Glastäfelchen in wohlverschlossenem Gefässe, vor jeder Reibung
und Verunreinigung, vor der Einwirkung des Lichtes, sowie höherer Kälte= und Hitze-