Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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3) darstellende Geometrie, 
und zwar in dem Umfang, wie diese Fächer nach der Verfügung vom 20. August 1862 
in der technischen Maturitätsprüfung verlangt werden. 
Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Verkehrswesens, des 
Innern, des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen sind mit der Vollziehung ge- 
genwärtiger Verordunung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 4. November 1872. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten 
und des Verkehrswesens: 
Waächter. 
Der Minister des Innern: 
Sick. 
Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: 
Geßler. 
Der Finanzminister: 
Renner.
	        
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