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Die unterm 29. Dezember 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 51 des Reichsgesetzblattes
enthält:
1) das Gesetz, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festun-
gen. Vom 21. Dezember 1871.
2) das Gesetz wegen Einführung des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die
Rinderpest betreffend, in Elsaß-Lothringen. Vom 11. Dezember 1871.
3) die Errichtung von zwei Oberpostdirectionen in Carlsruhe und Constanz, die Aufhebung der
Oberpoftdirection zu Marienwerder und die Errichtung einer Oberpostdirection in Dresden
vom 1. Januar 1872 ab.
4) eine Bekanntmachung, betreffend die Approbationen für Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und
Apotheker aus Württemberg und Baden. Vom 21. Dezember 1871.
5) eine Bekanntmachung, betreffend Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen
im Norddeutschen Bunde vom 10. Juni 1870 und Ausdehnung dieses Reglements unter der
Bezeichnung „Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands“ auf die Eisenbahnen in
Württemberg, Baden, Südhessen und Elsaß-Lothringen. Vom 22. Dezember 1871.
Die unterm 30. Dezember 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 52 des Reichsgesetzblattes
enthält:
1) die Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See. Vom 23. De-
zember 1871. "
2) den Allerhöchsten Erlaß vom 9. Dezember 1871, betreffend die Einsetzung einer Behörde unter
dem Namen „Kaiserliche Generaldirection der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.“
3) den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Dezember 1871, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatz-
anweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern.
4) Ernennungen von Konsuln des Deutschen Reichs.
Die unterm 30. Dezember 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 53 des Reichsgesetzblattes
enthält:
Die Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes
vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins vom 8. Juli
1868 in dem dem Zollverein anzuschließenden Gebietstheile der Stadt Altona. Vom 29. De-
zember 1871.
Die unterm 5. Januar 16872 zu Berlin ausgegebene Nummer 1 des Reichsgesetzblattes ent-
hält:
1) die Errichtung einer Telegraphen-Direction in Karlsruhe und einer solchen in Straßburg.