Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

96 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. 
Abtheilung für Verkehrs-Anstalten. 
Verfügung, betreffend die Regulirung der Extrapost= und Estafettentaxe. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 23.d. M. 
die Festsegung der Extrapost= und Estafettentaxe auf 1 fl. pro Pferd und Reichsmeile 
für den Zeitraum vom 1. März 1872 bis letzten Februar 1873 gnädigst genehmigt. 
Stuttgart, den 27. Februar 1872. 
Für den Micister: 
Geheimer-Rath Dilenius. 
Die unterm 3. Februar 1872 ausgegebene Nummer 5 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) das Gesetz, betreffend die Einführung von Bestimmungen über das Reichskriegswesen in 
Elsab-Lothringen. Vom 23. Januar 1872. 
2 eine Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die Abänderung und Ausdehnung 
des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 3. Juni 
1870. Vom 29. Dezember 1871. 
3) elne Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung in Anlage D. des Wahlreglements vom 
28. Mai 1870. Vom 24. Januar 1872. 
4) die Ernennung von Konsuln und Vicekonsuln des Deutschen Reichs und die Ertheilung 
des Exequatur an mehrere Konsuln und Vicekonsuln auswärtiger Staaten. 
Die unterm 17. Februar 1872 ausgegebene Nummer 6 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) den Text einer Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlandeh, betreffend 
die Herstellung einer Eisenbahn von Boxtel über Gennep nach Cleve und Wesel. Vom 
18. August 1871. 
2) die Ernennung von Konsuln und Vicekonsuln des Deutschen Reichs und die Ertheilung 
des Exequatur an den griechischen Konsul Gorrison in Hamburg. 
S###e########s ##a 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.