Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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9. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Würltemberg. 
Auusgegeben Stuttgart Mittwoch den 13. März 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die mit dem Regierungsblatt verbun- 
dene Sammlung von Straferkenntnissen. — Verfügung, betreffend die Mittheilung der Straferkennt- 
nisse an die Ortsbehörden. — Verfügung, betreffend die pharmazeutische Approbationsprüfung. — 
Verfügung, betreffend die Auflösung der Kameralämter Schussenried, Zwiefalten und Creglingen, und 
die Errichtung eines Kameralamts in Saulgau. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die mit dem Regierungsblatt verbundene Sammlung von Straferkenntnissen. 
Nachdem die Vorschrift in Art. 36 des Strafgesetzbuchs vom 1. März 1839, wonach 
rechtskräftige Urtheile, in welchen auf Todesstrafe, Zuchthaus-, Arbeitshaus= oder Fest- 
ungsstrafe erkannt worden, durch ein öffentliches Blatt bekannt zu machen waren, außer 
Wirksamkeit getreten ist, wird die Herausgabe der Sammlung von Straferkenntnissen, 
welche eine Beilage des Regierungsblatts mit dem Titel „Straferkenntnisse der Ge- 
richtshöfe des Königreichs Württemberg“ bildete, nicht fortgesetzt.
	        
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