Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Verlegung des Stabsqnartiers des 2. Batalllons (Ortelsburg) 3. Oftprenßischen Landwehr-Regiments 
Nr. 4 von Ortelehurg nach Allenstein und anderweite Bezeichnung genanuten Bataillons. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß das Stabsquartier des 2. Bataillons (Or- 
telsburg) 3. Ostpreußischen Landwehr-Regiments Nr. 4 am 1. Mai 1873 von Orteleburg nach Allen- 
stein verlegt werde. Von diesem Zeitpunkt ab hat genanntes Bataillon die Bezeichnung: 2. Bataillon 
(Allenstein) 3. Ostpreuß. Landwehr-Regiments Nr. 4 anzunehmen. Das Kriegs-Ministerium hat das 
biernach Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 20. Februar 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 24. Februar 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee ge- 
bracht, wie sich hiernach die Anlage 1 zu §F. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 
modifizirt. Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Zurückstellung derjeuigen Seeleute im Frieden, welche eine Norddeutsche Navigations-Schule besuchen. 
Berlin, den 18. Februar 1873. 
Als Navigations-Schule i inne des §. 44. 5. ad 3 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 
1868 sind die öffentlichen Navigations-Schulen anzusehen, an deren Sitze in Gemähheit des §. 1 der 
Anordnungen über die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute für große Fahrt vom 30. Mai 1870 
von der Landes-Regierung eine Kommission für Steuermanns-Prüfungen eingesetzt ist. 
Der Reichskanzler. Der Kriegs-Minister. 
In Vertretung 
Fürst v. Bi v. Kameke. 
R. K. A. No. 857. B. K. M. No. 1100. 11. A. I. a. 
Modifikation der Eintheilung des Bezirkes des Reserve-Landwehr-Bataillons (Dresden) Nr. 108. 
Berlin, den 27. Februar 1873. 
Am 1. April d. J. wird das zum Bezirke des Reserve-Landwehr-Bataillons (Dresden) Nr. 108 
gehörige Gerichtsamt Schönfeld aufgelöst. 
Von genanntem Zeitpunkt ab wird demgemäß der Bezirk beregten Bataillons aus den Gerichts- 
ämtern Dresden, Wilsdruff, Döhlen, Dippoldiswalde, Radeburg, Radeberg und Moritzburg bestehen.
	        
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