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Verlegung des Stabsqnartiers des 2. Batalllons (Ortelsburg) 3. Oftprenßischen Landwehr-Regiments
Nr. 4 von Ortelehurg nach Allenstein und anderweite Bezeichnung genanuten Bataillons.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß das Stabsquartier des 2. Bataillons (Or-
telsburg) 3. Ostpreußischen Landwehr-Regiments Nr. 4 am 1. Mai 1873 von Orteleburg nach Allen-
stein verlegt werde. Von diesem Zeitpunkt ab hat genanntes Bataillon die Bezeichnung: 2. Bataillon
(Allenstein) 3. Ostpreuß. Landwehr-Regiments Nr. 4 anzunehmen. Das Kriegs-Ministerium hat das
biernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 20. Februar 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 24. Februar 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee ge-
bracht, wie sich hiernach die Anlage 1 zu §F. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868
modifizirt. Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Zurückstellung derjeuigen Seeleute im Frieden, welche eine Norddeutsche Navigations-Schule besuchen.
Berlin, den 18. Februar 1873.
Als Navigations-Schule i inne des §. 44. 5. ad 3 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März
1868 sind die öffentlichen Navigations-Schulen anzusehen, an deren Sitze in Gemähheit des §. 1 der
Anordnungen über die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute für große Fahrt vom 30. Mai 1870
von der Landes-Regierung eine Kommission für Steuermanns-Prüfungen eingesetzt ist.
Der Reichskanzler. Der Kriegs-Minister.
In Vertretung
Fürst v. Bi v. Kameke.
R. K. A. No. 857. B. K. M. No. 1100. 11. A. I. a.
Modifikation der Eintheilung des Bezirkes des Reserve-Landwehr-Bataillons (Dresden) Nr. 108.
Berlin, den 27. Februar 1873.
Am 1. April d. J. wird das zum Bezirke des Reserve-Landwehr-Bataillons (Dresden) Nr. 108
gehörige Gerichtsamt Schönfeld aufgelöst.
Von genanntem Zeitpunkt ab wird demgemäß der Bezirk beregten Bataillons aus den Gerichts-
ämtern Dresden, Wilsdruff, Döhlen, Dippoldiswalde, Radeburg, Radeberg und Moritzburg bestehen.