Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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W4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 11. Februar 1873. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 8. Dezember 
1872 zischen Württemberg und Bayern über theilweise Benützung des Bayerischen Gebiets für die 
Herstellung der Ulm-Heidenheimer Eisenbahn abgeschlossenen Staats-Vertrags. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
bereffend die Veröffentlichung des am 8. Dezember 1872 zwischen Württemberg und Bayern über 
leilweise Benützung des Bayerischen Gebiets für die Herstelluug der Ulm-Heidenhelmer Eisenbahn 
abgeschlossenen Staats Vertrags. 
Karl, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 8. Dezember 1872 zwischen Unserer und der Königlich Baye- 
#ischen Regierung über theilweise Benützung des Bayerischen Gebicts für die Herstellung 
der Ulm-Heidenheimer Eisenbahn abgeschlossene Staats-Vertrag die Zustimmung 
Unserer getreuen Stände erlangt hat, und beiderseits ratificirt worden ist, so verord- 
nen Wir, daß derselbe hiemit öffentlich bekannt gemacht werde. 
Gegeben zu Stuttgart, den 4. Februar 1873. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Freiherr v. Wächter.
	        
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