Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

335 
N 28. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sanmstag den 9. August 1873. 
  
Inhalt. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Diäten der Generalfu- 
perintendenten und des Feldprobsts, sowie die Diäten und Reisekosten der Dekane und Bezirksschulaufseher. 
Vom 2. August 1873. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die 
Vergütungstaxen für die militärischen Quartier-Vorspann= und Botenleistungen im Frieden, pro 1. Juli 1873/74. 
Vom 28. Juli 1873. 
  
Versügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Diäten der 
Generalsupcrintendenten und des Feldprobsts, sowie die Diäten und Reisekosten der Dekane und 
Gezirksschulausseher. Vom 2. August 1873. 
Nachdem die in der Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und 
Schulwesens vom 8. Mai 1857 (Reg. Blatt S. 33) normirten Diäten der Generalsu- 
perintendenten und des Feldprobsts in Folge des neuen Diäten-Regulativs vom 23. Juni 
d. J. (Reg. Blatt S. 269) erhöht sind, wird mit Höchster Genehmigung Seiner 
Königlichen Majestät vom 28. Juli 1873 
1) unter Abänderung des weiteren Inhalts jener Verfügung hiemit angeordnet, daß 
die Gemeinden der Dekanatssitze zu den Diäten der Generalsuperintendenten, welche 
sich auf die Visitation ihres örtlichen Kirchenwesens sowie auf die Investitur ihrer zu- 
gleich Dekanate bekleidenden Geistlichen beziehen, künftig beizutragen haben
	        
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