Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

121 
6. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 17. Februar 1874. D3 
Inhalt. 
Versügung des Finanz-Ministeriums, betreffend die Klassentafeln für das Gewerbe-Kataster. Vom 24. Jannar 1874. 
Versügung des Finanz-Ministeriums, betreffend die Rlassentaseln für das Gewerbe-Rataster. 
Vom 24. Januar 1874. 
Zu Vollziehung der Artikel 87, 93 und 99 des Gesetzes vom 28 April 1873, 
betreffend die Grund-, Gebände= und Gewerbe-Steuer, wird gemäß einer — nach 
ernehmung des Königl. Geheimenraths erfolgten — höchsten Entschließung Seiner 
öniglichen Majestät vom 4. Januar 1874 Nachstehendes verfügt: 
8. 1. 
Bei der Einschätzuug des persönlichen Arbeitsverdienstes der Gewerbe— 
treibenden nach Art. 87 Ziff. 1 des Gesetzes sind die beigefügten Klassentafeln I. und II. 
als Anhalt zu benützen. 
Die in denselben aufgestellten Sätze drücken das bei den angegebenen Verhältnissen 
zu erzielende mittlere Verdiensteinkommen aus. Die Schätzungs-Kommissionen sind 
befugt, die Ansätze in 
“ Tafel I., erste Abtheilung, Klasse I. und in 
„ II. „ » ,,l.undll. 
je um 25 fl., sodann in 
Tafel J., erste Abtheilung, Klasse II. und IlI. und 
in » n» » « » ul-—vs 
je bis zu 50 fl.; ferner in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.