Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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3) Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage vom Erscheinen gegenwärtiger Ver- 
fügung im Regierungsblatte an gerechnet, somit spätestens am 10. März vollendet sein- 
sodann während eines unmittelbar anschlkeßenden Zeitraums von 6 Tagen, also bis 
16. März einschließlich, auf dem Rathhause zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden. 
Längstens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wähler 
listen an gerechnet, hat die örtliche Kommission hierüber Beschluß zu fassen, spätestent 
am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlnusschreibens, am 21. Mär 
haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten samnt den Akten über beanstandete Wahlbe- 
rechtigungen an das Oberamt einzusenden. 
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung 
im Regierungsblatt, also 
am Montag den 30. März d. J. 
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen. 
Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns und des Shlusses der 
Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 27. März auf ortsübliche Weist 
zu erfolgen; insbesondere ist darauf zu achten, daß die Beurkundungen über diese Be- 
kanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vornahme derselben unzweifelhaft bestätigenden 
Weise zu den Akten gebracht werden. 
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstim mungsorte sind: 
I. Leonberg, Höfingen, Eltingen, Gebersheim mit dem Abstimmungsorte Leonbers- 
II. Renningen, Rutesheim, Warmbronn, Malmsheim mit dem Abstimmunggock 
Renningen. 
Münchingen, Hemmingen, Heimerdingen, Schöckingen mit dem Abstimmungs“ 
orte Münchingen. . 
IV. Ditzingen, Hirschlanden, Weil im Dorf, Gerlingen, Kornthal mit dem Ab- 
stimmungsorte Ditzingen. 
V. Weil der Stadt, Merklingen, Münklingen mit dem Abstimmungsorte Weil 
der Stadt. 
VI. Heimsheim, Hausen, Flacht, Perouse mit dem Abstimmungsorte Heimsheim. 
VII. Mönsheim, Wimsheim, Friolzheim mit dem Abstimmungsorte Mönsheim. 
III.
	        
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