Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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12. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
.. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 21. April 1874. 
-d 4 — 
Inhalt. 
delanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Lokalwohlthätigkeits-Verein in Stuttgart. Vom 
I. April 1874. — Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die 
Verpflichtung der evangelischen Kirchengenossen zu Bestreitung der Kosten der Investitur und des Aufzugs ihrer 
Geistlichen, sowie der Pfarrverweserei-Kosten im Gnaden-Quartal. Vom 11. April 1874. — Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
cchaftliche Qualifikation für den einjährig freiwilligen Militärdienst. Vom 27. März 1874. — Verfügung des 
Jnanz-Ministeriums, betressend den Steuersatz für Grünmalz. Vom 31. März 1874. 
  
ekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Lokalwohlthätigkeits-Verein in 
Stuttgart. Vom 17. April 1874. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 16. d. M. 
n Lokalwohlthätigkeits-Verein in Stuttgart auf Grund der vorgelegten Statuten unter 
orbehalt der Ansprüche Dritter an das Vereinsvermögen die juristische Persönlichkeit 
zuddigst verliehen. 
Stuttgart den 17. April 1874. 
Sick. 
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„Migung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Verpflichtung 
kvangelischen Kirchengenossen zu gestreitung der Kosten der Investitur und des Anfzags ihrer 
Geistlichen, sowie der Pfarrverweserei-Kosten im Gnaden-OQnartal. Vom 11. April 1874. 
u Da nach vorliegenden Anzeigen Fälle vorgekommen sind, in welchen die Bestrei- 
ag von Kosten der Investitur und des Aufzugs evangelischer Geistlicher, sowie Pfarr-
	        
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