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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
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Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 21. April 1874.
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Inhalt.
delanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Lokalwohlthätigkeits-Verein in Stuttgart. Vom
I. April 1874. — Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die
Verpflichtung der evangelischen Kirchengenossen zu Bestreitung der Kosten der Investitur und des Aufzugs ihrer
Geistlichen, sowie der Pfarrverweserei-Kosten im Gnaden-Quartal. Vom 11. April 1874. — Bekanntmachung
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
cchaftliche Qualifikation für den einjährig freiwilligen Militärdienst. Vom 27. März 1874. — Verfügung des
Jnanz-Ministeriums, betressend den Steuersatz für Grünmalz. Vom 31. März 1874.
ekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Lokalwohlthätigkeits-Verein in
Stuttgart. Vom 17. April 1874.
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 16. d. M.
n Lokalwohlthätigkeits-Verein in Stuttgart auf Grund der vorgelegten Statuten unter
orbehalt der Ansprüche Dritter an das Vereinsvermögen die juristische Persönlichkeit
zuddigst verliehen.
Stuttgart den 17. April 1874.
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„Migung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Verpflichtung
kvangelischen Kirchengenossen zu gestreitung der Kosten der Investitur und des Anfzags ihrer
Geistlichen, sowie der Pfarrverweserei-Kosten im Gnaden-OQnartal. Vom 11. April 1874.
u Da nach vorliegenden Anzeigen Fälle vorgekommen sind, in welchen die Bestrei-
ag von Kosten der Investitur und des Aufzugs evangelischer Geistlicher, sowie Pfarr-