Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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Bekanntmachung des Instizministeriums, betreffend die Bestimmung der Zahl der Schöffen, beziehnngs 
weise Gerichtszengen, bei den Oberamtsgerichten Böblingen, Cannstatt und Marbach. 
Vom 4. Juli 1874. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 2. d. M. 
gnädigst bestimmt haben, daß bei den Oberamtsgerichten Böblingen und Cannstatt 
die auf 12 festgesetzte Zahl der Schöffen je auf 15, bei dem Oberamtsgericht Marbach 
die Zahl der Gerichtszeugen von 6 auf 8 erhöht werde, so wird solches unter Bezug- 
nahme auf die Bekanntmachung vom 18. Juli 1868 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 4. Juli 1874. 
Für den Minister: 
Cronmüller. 
Die am 26. Juni 1874 zu Berlin ausgegebene Numer 20 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) Erlaß, betreffend die Abänderung des Bezirksumfangs der Ober-Postdirectionen in Coblenz, 
Frankfurt a. M., Kassel und Erfurt. Vom 12. Juni 1874. 
2) Bekanntmachung, betreffend die Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Reichs-Invaliden= 
fonds. Vom 11. Juni 1874. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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