Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

m1. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 8. August 1874. 
J nhalt. 
Geset, betreffend den außerordentlichen Bedarf für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der Garnisons-Ein- 
richtungen. Vom 28. Juni 1874. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, be- 
treffend die Vergütungstaxen für die militärischen Quartier-, Vorspann= und Botenleistungen im Frieden pro 
1. Juli 1874—75. Vom 24. Juli 1874. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung 
eines Grenzsteueramts. Vom I. August 1874. 
Gesetz, betreffend den außrrordentlichen Bedarf für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der 
Garnisons-Einrichtungen. Vom 28. Juni 1874. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Artikel 1. 6 
Zu Fortsetzung und Vollendung der Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung 
der Garnisons-Einrichtungen wird, außer den durch das Gesetz vom 19. Mai 1873 vor- 
schußweise verwilligten. 710,500 fl. 
nach Maßgabe der Beilage als weiterer uherrntertite Bedarf querkani die Summe 
don. —:. 1,415,479 fl. 30 kr. 
Zur Deckung deeser Summe dienen: 
1) das Extraordinarium des Militär-Etats von 1624 mit. —:.. 35,000 fl. — 
2) an Ueberschüssen von früheren Restvorbehalten und Mehr-Er- 
sparnisse vom Militär-Etat von 13727 —. 245522 fl. 11 kr.
	        
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