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Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind bei Vermeidung des Ausschlusses
von derselben spätestens bis zum 1. März und 1. September bei der Centralbehörde
für die Verkehrs-Anstalten einzureichen.
3 Ein solches Zulassungsgesuch ist von dem Bittsteller selbst anzufertigen und eigen-
händig zu schreiben. Dasselbe soll enthalten:
seinen Vor= und Familien-Namen, Tag, Monat, Jahr der Geburt, Namen und
Stand der Eltern, die Bezeichnung der Schulanstalten, welche er besucht hat
und der Art und Weise seiner Beschäftigung seit Austritt aus der Schule, und
den Nachweis der sittlich guten Aufführung.
Dem Gesuch müssen beiliegen:
der Geburts= oder Taufschein, falls das Alter nicht aus anderen vorgelegten Pa-
pieren sich ergibt,
ein von einem vom Staate angestellten Arzt ausgestelltes Zeugniß über gute
Körperbeschaffenheit, insbesondere gesunde Seh= und Hör-Organe,
ein vom Gemeinderath des Aufenthaltsorts ausgefertigtes Prädikatszeugniß,
Schul= und anderweitige Zeugnisse.
Bei Minderjährigkeit des Bewerbers ist ferner ein Nachweis beizufügen, daß
der Vater oder Vormund mit dem Eintritt des Sohns oder Pflegsohns in den
Eisenbahnbetriebs= und Telegraphendienst einverstanden ist.
Nur solche Bewerber werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen, welche das
17. Lebensjahr erreicht und das 30. noch nicht überschritten haben, auch ledigen
Standes sind.
Eine Ausnahme von dieser Bestimmung des Maximal-Alters ist nur bezüglich
derjenigen Bewerber, welche im Heere als Unteroffiziere gedient haben, zulässig.
Mit unvollständigen Nachweisen belegte Gesuche können nicht berücksichtigt
werden.
4) Diejenigen Bewerber, welche bis zum Zeitpunkt der Festsetzung des Termins für
die Aufnahmeprüfung nicht durch besondere Eröffnung zurückgewiesen werden, sind
als zur Prüfung zugelassen zu betrachten. Der Tag des Beginns dieser Prüfung
wird durch den Staatsanzeiger öffentlich bekannt gemacht.