Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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Beschaffenheit nicht gehörig bluten, z. B. bei zwar tief gehenden, jedoch engen Bi- 
wunden, kann es räthlich werden, die Blutung durch kleine Einschnitte, welche mit 
einem scharfen Messer nicht von Innen nach Außen, sondern von der Umgebung (Fe- 
ripherie) aus nach Innen zu führen sind, oder durch vollständiges, gründliches Aus- 
schneiden derselben, wieder einzuleiten oder zu befördern. 
8. 16. 
Blutet aber, was selten der Fall sein dürfte, eine Wunde so stark und anhol- 
tend, daß der Verletzte dadurch in Gefahr kommt, sich zu verbluten, so ist der 
Blutfluß zu hemmen durch Umschläge von kaltem Wasser, durch Aufstreuen von 
Mehl oder Asche, und, wenn dieses nicht zureicht, durch Anlegung eines festen Verbandes 
mit Charpie, oder Feuerschwamm (Zunder) rc. und leinene Binden. 
8. 17. 
Sollte die Verletzung nur in einer kleinen, nicht tiefen Ritzwunde bestehen 
oder die Oberhaut, ohne zu bluten, nur gequetscht, gestreift oder begeifert 
sein, so sind auch solche Verletzungen sorgfältig mit lauem Wasser ab= und auszuw# 
schhen; denn jede Berührung des Gifts oder Geifers eines wüthenden Thieres mit einer 
verletzten Stelle des menschlichen Körpers, oder auch nur das Belecken einer zart über- 
häutelten Stelle, wie an den Nasenmündungen, an den Lippen u. s. w., kann durch Au- 
steckung die Wuthkrankheit übertragen. 
8. 18. 
Erst nachdem die Wunden auf die oben angegebene Art gehörig gereinigt sind 
und ausgeblutet haben, ist gegen die Folgen des Bisses, wenn ärztliche Hülfe no 
mangelt, scharfe Saifensieder-Lauge, (oder, wo diese nicht zu haben ist, selbst zu 
bereitende Lauge, acht Löffel voll büchene Asche mit einem Schoppen siedendem Wasser 
übergossen, und durch Leinwand geseihet), oder koncentrirtes Salzwasser, oder Sai- 
fenwasser, oder Doppelessig, oder, wo eine Apotheke in der Nähe ist, ätzender 
Salmiakgeist, oder eine Auflösung von einem Quentchen Aetzkali in einem 
halben Schoppen Wasser anzuwenden. Mit einer dieser Flüssigkeiten ist jede einzelme 
Verletzung, jeder kleine Hautriß u. s. w. rein auszuwaschen, wiederholt damit zu reiben, 
und in die Wunde davon einzugießen oder einzuspritzen.
	        
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