Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

& 28. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 27. November 1874. 
Inhalt. 
Vetanntmachung des Justizministeriums, betressend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das 
Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1875. Vom 16. November 1874. — Verfügung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1875. Vom 20. November 1874. — 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betrefsend die Ausstellung giltiger Zeug- 
nisse über die wissenschaftliche Qualification zum einjährig freiwilligen Militärdienst. Vom 17. Oktober 1874. 
  
bekanntmachung des Austizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt 
und für das Reichsgesehblatt auf das Kalenderjahr 1875. Vom 16. November 1874. 
Da der Abonnementspreis für den Jahrgang 1875 des Regierungsblattes 
auf 1 fl. 30 kr. per Exemplar und des Reichsgesetzblattes auf 36 kr. per 
Exemplar festgesetzt worden ist, so wird solches hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 16. November 1874. 
Für den Minister: 
Beyerle. 
versügung des Alinisteriums des Innern, betreffend die Umlage des Gebändebrandschadens für das 
Jahr 1875. Vom 20. November 1874. 
Im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Brandversicherungshauptkasse und 
den muthmaßlichen Anfall von Brandschäden im kommenden Jahre wird hiemit nach 
Maßgabe des Gesetzes vom 14. März 1853, Art. 39 auf den Antrag des Verwaltungs- 
raths der Gebäudebrandversicherungsanstalt die Umlage für das nächste Kalenderjahr in 
 
	        
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