Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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Eisenbahn Bedienstete. Ausbildung der nicht wissenschaftlich gebildeten Hilfsarbeiter beim Eisen- 
bahnbetriebsdienst. (Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenbeiten vom 
14. Oktober 1874.) 228. 
Elsaß-Lothringen (. Eisenacher Convention. 
Explodirende Stoffe. Polizeiliche Maßregeln zu Verhütung von Unglücksfällen bei Versendung, 
Lagerung und dem Verkaufe des Schießpulvers, der Schießbaumwolle und ähnlicher explo- 
dirender Stoffe. (Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des 
Innern vom 17. Dezember 1874.) 325. 
F. 
Familienstatut des Grafen Dr. Cajetan von Bissingen-Nippenburg zu Schramberg über das 
Rittergut Ramstein, sowie die Güter Hohenstein und Reckarburg. (Bekanntmachung der 
Tivilkammer des K. Kreisgerichtshofs zu Rottweil vom 10. September 1874.) 215. 
Feuerpolizei. Maßregeln zu Verhütung von Unglücksfällen bei Versendung, Lagerung und dem 
Verkaufe des Schießpulvers, der Schießbaumwolle und ähnlicher explodirender Stoffe. (Ver- 
fügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern, vom 17. Dezember 
1874.) 325. 
Finanz-Geset für die zwei Jahre 1873/75. Vom 30. Januar 1874. 87. 
Nachtrag hiezu. (Gesetz vom 28. Juni 1874.) 191. 
G. 
Garnisons-Einrichtungen. Gesetz, betreffend den außerordentlichen Bedarf für Bauten und 
Beschaffungen zur Ergänzung der Garnisonseinrichtungen. Vom 28. Juni 1874. 205. 
Gebäudebrandschadens-Umlage für das Jahr 1875. (Verfüg. des Ministeriums des Innern 
vom 20. November 1874.) 263. 
Gebühren der Wasserbautechniker. (Verfügung des Ministerims des Innern vom 5. März 1874.) 137. 
Druckfehlerberichtigung. 146. 
Der Bezirksbeamten, Gerichts= und Amtsnotare und Verwaltungsactuare für Abschriften von 
Aktenstücken. (K. Verordnung vom 31. März 1874.) 147. 
Der Oberamtsgeometer. (Verfüg, der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen 
vom 21. April 1874,)) 156. 
Der Notare für Nebenverrichtungen. (K. Verordnung vom 7. Oktober 1874.) 219. 
Gefängnisse. Neue Hausordnungen für die Zuchthäuser, die Landesgefängnisse und das Zellen- 
Gefängniß in Heilbronn. (K. Verordnung vom 23. Juli 1874.) 203. 
Geistliche. Verpflichtung der evangelischen Kirchengenossen zu Bestreitung der Kosten der Investitur 
und des Aufzugs ihrer Geistlichen, sowie der Pfarrverwesereikosten im Gnaden-Quartal. 
(Verfüg. der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 11. April 
1874.) 151. 
Gemeindebauten (. Barsachen.
	        
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