Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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W 5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— — 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 14. Februar 1874. 
Inhalt. 
beset betreffend Telegraphenanlagen. Vom 30. Jannar 1874. — Geset,, betreffend die Reisekostenentschädigung der 
Nandhilsabeemien. Vom 6. Februar 1874. — Königliche Verordnung, betreffend die Reisekostenentschädigung 
et Pfandhilfsbeamten. Vom 8. Februar 1874. — Belanntmachung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen 
Angelegendeiten und des Innern, betreffend das Abkommen mit der Schweiz zu Ausführung des Aus- 
ieferungsvertrages vom 81. Oktober 1871 zwischen dem Deutschen Reiche und Italien. Vom 16. Januar 1874.— 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ausbildung der Apotheker. Vom 26. Januar 1874. — 
ekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ausdehnung der Eisenacher Convention auf Elsaß= 
Lothringen. Vom 28. Januar 1874. — Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. Instruktion 
mur Bollziehung des Gesetzes vom 22. Januar 1874, betressend die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an Volks- 
Hulen. Vom 27. Januar 1874. — Versügung des Steuer-Collegiums, betressend die Umlage der Grunde, 
elau-, Gebãube · und Gewerbesteuer auf die letzten 5 Monate des Etatsjahrs 1873/74. Vom 3. Februar 1874. 
— — 
Eesetz, betreffend Telegraphenanlagen. Vom 30. Januar 1874. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes und unter Zustimmung Unserer 
letreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur weiteren Ausbildung des Telegraphennetzes, Erweiterung des Telegraphen- 
bebaudes in Stuttgart und zur Beschaffung besonderer Gebäulichkeiten daselbst für die 
elegraphen-Inspektion und die Telegraphenwerkstätte in der Finanzperiode 1873—75 
dir die Summe von 165,000 fl. aus den für den Bau von Eisenbahnen in derselben 
nanzperiode bewilligten Mitteln bestimmt.
	        
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