97
W 5.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
— —
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 14. Februar 1874.
Inhalt.
beset betreffend Telegraphenanlagen. Vom 30. Jannar 1874. — Geset,, betreffend die Reisekostenentschädigung der
Nandhilsabeemien. Vom 6. Februar 1874. — Königliche Verordnung, betreffend die Reisekostenentschädigung
et Pfandhilfsbeamten. Vom 8. Februar 1874. — Belanntmachung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen
Angelegendeiten und des Innern, betreffend das Abkommen mit der Schweiz zu Ausführung des Aus-
ieferungsvertrages vom 81. Oktober 1871 zwischen dem Deutschen Reiche und Italien. Vom 16. Januar 1874.—
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ausbildung der Apotheker. Vom 26. Januar 1874. —
ekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ausdehnung der Eisenacher Convention auf Elsaß=
Lothringen. Vom 28. Januar 1874. — Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. Instruktion
mur Bollziehung des Gesetzes vom 22. Januar 1874, betressend die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an Volks-
Hulen. Vom 27. Januar 1874. — Versügung des Steuer-Collegiums, betressend die Umlage der Grunde,
elau-, Gebãube · und Gewerbesteuer auf die letzten 5 Monate des Etatsjahrs 1873/74. Vom 3. Februar 1874.
— —
Eesetz, betreffend Telegraphenanlagen. Vom 30. Januar 1874.
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes und unter Zustimmung Unserer
letreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Einziger Artikel.
Zur weiteren Ausbildung des Telegraphennetzes, Erweiterung des Telegraphen-
bebaudes in Stuttgart und zur Beschaffung besonderer Gebäulichkeiten daselbst für die
elegraphen-Inspektion und die Telegraphenwerkstätte in der Finanzperiode 1873—75
dir die Summe von 165,000 fl. aus den für den Bau von Eisenbahnen in derselben
nanzperiode bewilligten Mitteln bestimmt.