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III. Für die Einlieferung unter der Adresse bestimmter Empfänger gelten die nach-
stehend unter IV. bis IX. gegebenen Vorschriften; dagegen für die Einlieferung als
außergewöhnliche Zeitungsbeilagen die unter N. bis XIII. folgenden Vorschriften.
a) Bei der Einlieferung unter der Adresse bestimmter Empfänger.
IV. Die Sendungen müssen offen, und zwar entweder unter Streif= oder Kreuz-
band, oder umschnürt, oder in einen offenen Umschlag gelegt, oder aber dergestalt einfach
zusammengefaltet eingeliefert werden, daß ihr Inhalt leicht geprüft werden kann. Unter
Band (Verschnürung) können auch Bücher, gleichviel ob gebunden, gefalzt oder geheftet, ver-
sandt werden. Das Band muß dergestalt angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die Be-
schränkung des Inhalts der Sendung auf Gegenstände, deren Versendung unter Band
gestattet ist, leicht erkannt werden kann. #
V. Der Sendung kann eine innere, mit der äußern übereinstimmende Adresse bei-
gefügt werden.
VI. Mehrere Drucksachen dürfen unter einer Umhüllung versendet werden, die
einzelnen Gegenstände dürfen aber nicht mit verschiedenen Adressen oder besonderen Adreß-
Umschlägen versehen sein.
VII. Die Versendung von Drucksachen gegen die ermäßigte Taxe ist unzulässig,
wenn dieselben, nach ihrer Fertigung durch Druck u. s. w., irgend welche Zusätze oder
Aenderungen am Inhalte erhalten haben, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Zu-
sätze oder Aenderungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt sind, z. B. durch Stem-
pel, durch Druck, durch Ueberkleben von Worten, Ziffern oder Zeichen, durch Punktiren,
Unterstreichen, Durchstreichen, Wegschaben, Durchstechen, Ab= oder Ausschneiden einzelner
Worte, Ziffern oder Zeichen u. s. w. — Es soll jedoch gestattet sein:
1) auf der äußern Seite des Bandes den Namen, die Firma und den Wohnort des
Absenders anzugeben;
2) auf der Drucksache selbst den Ort, das Datum und die Namensunterschrift bez.
Firmazeichnung, sowie den Stand des Absenders handschriftlich oder auf mecha-
nischem Wege anzugeben oder abzuändern;
3) einzelne Stellen des Inhalts, auf welche die Aufmerksamkeit gelenkt werden soll,
durch Striche kenntlich zu machen;
4) Druckfehler zu berichtigen;