Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

Schema 16. zu §. 88. 
Berechtigungs-Schein 
zum einjährig-freiwilligen Dienst. 
Der (Stand oder Gewerbe) .. .. (Vor und Zuname) . . . „geboren am . .ten. .18.. 
zu .. (Ort, Kreis, Regierungs-Bezirk, Bundesstaat), erhält nach Prüfung seiner persönlichen Ver- 
hältnisse und seiner wissenschaftlichen Befähigung hiermit die Berechtigung, als Einjährig-Freiwilliger 
zu dienen. 
Behufs Zurückstellung von der Aushebung hat sich Inhaber beim Beginn desjenigen Kalender- 
jahres, in welchem er das 20f## Lebensjahr vollendet, sofern er nicht bereits vorher zum aktiven Dienst 
eingetreten ist, bei der Ersatz-Kommission seines Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden. 
(Ort, Datum.) 
Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige. 
(L. S.) N. N. N 
Inhaber ist bis zum 1. Oktober. von der Aushebung zurückgestellt. 
Beim Eintritt einer Mobilmachung hat er sich sofort zur Stammrolle anzumelden. 
(Ort, Datum.) 
Ersatz-Kommissiondes Aushebungs-Bezirkes 
(L. S.) N. J. N. N. 
Die Zurückstellung ist bis zum 1. Oktober 18. verlängert. 
(Ort, Datum.) 
Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirken 
(L. S.) N. N. N. N. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.
	        
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