Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Gesehz, betreffend die weitere Ausbildung des Telegraphennehes. 
Vom 23. Mai 1876. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur weiteren Ausbildung des Telegraphennetzes in dem Finanzjahr 1876/77 wird 
die Summe von 130,000 xf aus den für den Bau von Eisenbahnen in demselben Jahre 
bewilligten Mitteln bestimmt. "k 
Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen sind mit 
der Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 23. Mai 1876. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Mittnacht. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. 
Eesetz, betreffeud außerordentliche Bedürfnisse der postverwaltung für 1876/77. 
Vom 23. Mai 1876. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Bedürfnisse der Posiverwal- 
tung, nämlich
	        
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