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Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 4. September 1860.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Devartements. Bekanntmachung, betreffend die Grfüllung der Kriegsdienstpflccht
von Seiten der Mitglieder derjenigen adellgen Familien, welche sowohl in Württemberg als Baden mit
vormals reichsunmittelbaren Besitzungen begütert sind. — Verfügung, betreffend den Meldungstermin zur
ersten und zweiten medieinischen Staals-Prüfung. — Verfügung, betreffend die Bezirks-Aufsicht über die
Apotheken. — Verfügung, betreffend die Patentabgabe von den Handelsreisenden aus der Schweiz.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten
und des Innern.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Erfüllung der Kriegsdienstpflicht ron Seiten der Mitglieder derjenigen
adeligen Familien, welche sowohl in Württemberg als Baden mit vormals reichsunmittelbaren
Besitzungen begütert sind.
Die K. Württembergische und die Großberzoglich Badische Regierung baben sich zu
dem Zwecke, um feste und gleichförmige Bestimmungen darüber zu treffen, in welcher
Weise die Mitglieder derjenigen Familien des vormalcsreichsunmittelbaren Adels, deren
Besitzungen der Hoheit beider Staaten unterworfen wurden, und welchen durch die Gesetz-