Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

S.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  4.  September  1860.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Devartements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Grfüllung  der  Kriegsdienstpflccht
von  Seiten  der  Mitglieder  derjenigen  adellgen  Familien,  welche  sowohl  in  Württemberg  als  Baden  mit
vormals  reichsunmittelbaren  Besitzungen  begütert  sind.  —  Verfügung,  betreffend  den  Meldungstermin  zur
ersten  und  zweiten  medieinischen  Staals-Prüfung.  —  Verfügung,  betreffend  die  Bezirks-Aufsicht  über  die
Apotheken.  —  Verfügung,  betreffend  die  Patentabgabe  von  den  Handelsreisenden  aus  der  Schweiz.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Der  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten
und  des  Innern.

Der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Erfüllung  der  Kriegsdienstpflicht  ron  Seiten  der  Mitglieder  derjenigen
adeligen  Familien,  welche  sowohl  in  Württemberg  als  Baden  mit  vormals  reichsunmittelbaren
Besitzungen  begütert  sind.

Die  K.  Württembergische  und  die  Großberzoglich  Badische  Regierung  baben  sich  zu
dem  Zwecke,  um  feste  und  gleichförmige  Bestimmungen  darüber  zu  treffen,  in  welcher
Weise  die  Mitglieder  derjenigen  Familien  des  vormalcsreichsunmittelbaren  Adels,  deren
Besitzungen  der  Hoheit  beider  Staaten  unterworfen  wurden,  und  welchen  durch  die  Gesetz-